Wie gesetzlich festgelegt, vertritt ein für vier Jahre gewählter Werkstattrat die Interessen der Beschäftigten. Seine Mitglieder setzen sich für die Belange der Beschäftigten ein und üben in vielen Dingen, ähnlich wie ein Betriebsrat, ein Mitspracherecht aus, z. B. bei Arbeits- und Pausenzeiten, Entlohnung, Urlaub oder Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Angehörige und Betreuer unterstützen durch einen eigenen Beirat die Arbeit der Werkstätten, Tagesförderstätten und des Werkstattrates.
© Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie
Bodelschwinghweg 5 - 64367 Mühltal - Tel.: (06151) 149-0 - Fax: (06151) 144117 - E-Mail: info@nrd.de