15.12.2022
Ab 01.01.2023 steigt das Ausbildungsgeld für die Beschäftigten in EV / BBB, und damit auch der Grundbetrag beim Entgelt unserer Beschäftigten im Arbeitsbereich um sieben Euro. Die Rheinhessen-Werkstatt der NRD setzt die Steigerung des Grundbetrages in vollem Umfang um.
Der Bundestag hat am 23. Juni 2022 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linksfraktion die von der Bundesregierung vorgelegte 27. BAföG-Novelle angenommen. Der Bildungsausschuss hatte kurzfristig noch eine geänderte Beschlussfassung zur Abstimmung eingebracht, die aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten eine Erhöhung der Bedarfssätze um 5,75 Prozent, statt wie ursprünglich geplant um fünf Prozent vorsieht.
Die beschlossene Erhöhung der Bedarfssätze wird dazu führen, dass das Ausbildungsgeld im Berufsbildungsbereich der Werkstätten und auch der Grundbetrag im Arbeitsbereich um sieben Euro steigen. Dies wiederum hat zur Konsequenz, dass der Grundbetrag ab dem 1. Januar 2023 nicht wie derzeit vorgesehen 119 Euro, sondern 126 Euro betragen wird.
In Gesprächen mit politischen Vertreter*innen hat die BAG WfbM auf das Dilemma der Erhöhung des Grundbetrages im Arbeitsbereich hingewiesen, da diese Auswirkungen auf die Höhe der Steigerungsbeträge haben wird. Allerdings wurde dabei deutlich, dass die Erhöhung der Bedarfssätze eine klare politische Zielsetzung ist. Die Forderung der BAG WfbM, den Werkstätten die zusätzliche Erhöhung des Grundbetrages um sieben Euro für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Entgeltreform zu refinanzieren, ist derzeit nicht durchsetzbar.
Der Bundesrat muss den beschlossenen Änderungen noch zustimmen. Den Entwurf eines „Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes“ finden Sie unter https://dserver.bundestag.de/btd/20/016/2001631.pdf.
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